Interventionsstelle

Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt:

Ein Modellprojekt stellt sich vor.  

Die Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen“ der Universität in Bielefeld hat aufgezeigt, dass jede vierte in Deutschland lebende Frau in ihrem Leben Opfer von häuslicher Gewalt wird ! Bundesweit suchen jährlich ca. 40.000 Frauen und deren Kinder Schutz und Zuflucht in Frauenhäusern.

Diese Zahlen zeigen, dass häusliche Gewalt kein individuelles, sondern ein gravierendes gesellschaftliches Problem ist, das massive psychische, aber auch ökonomische, soziale und gesundheitliche Schäden verursacht.

Im Jahre 2002 wurde das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen verabschiedet (Gewaltschutzgesetz), ein Meilenstein in der Entwicklung hin zu einem gewaltfreien Leben für Frauen und Kinder. Dieses Gesetz ist ein wichtiges gesellschaftliches Signal, dass Gewalt im privaten Bereich nicht mehr toleriert wird und dass die Gesellschaft bereit ist zu intervenieren: Wer schlägt, der geht !

Seit dem 01. Juni 2004 besteht die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und diese ist als Modellprojekt bei dem Verein Frauenhaus Wetzlar e.V. angeschlossen. Die Finanzierung des Projektes erfolgt in Kooperation mit dem Land Hessen.

Die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt ist ein neuer Baustein in der Beratung und Hilfestellung für Opfer von häuslicher Gewalt. Betroffene bekommen hier Informationen und Beratung zum Gewaltschutzgesetz und eventuelle Unterstützung bei der Beantragung von Schutzanordnungen (Kontakt- und Näherungsverbot, Wohnungszuweisung etc.).  

Eine wichtige Zielsetzung der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt ist die Intensivierung mit Polizei und Justiz im Lahn-Dill-Kreis zum Gewaltschutzgesetz. Mit dem Pro-aktiven Ansatz wird eine Optimierung der Hilfestellung für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Kinder ermöglicht.  

Auch männliche Opfer von Gewalt können die Beratungsangebote der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt in Anspruch nehmen. Wenn dies gewünscht ist, werden männliche Opfer zum Gewaltschutzgesetz und den Schutzanordnungen, die per Gericht beantragt werden können, informiert und beraten. Täter, die sich mit ihrem gewalttätigen Verhalten auseinandersetzen möchten, werden an Therapeuten und Beratungsstellen weitervermittelt.  

 

 Beratung

 Gewaltschutzgesetz

 S

 Kooperation und Vernetzung